Rechtsprechung
   EuGH, 14.01.1982 - 56/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1293
EuGH, 14.01.1982 - 56/81 (https://dejure.org/1982,1293)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.1982 - 56/81 (https://dejure.org/1982,1293)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 1982 - 56/81 (https://dejure.org/1982,1293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Novi / Kommission

    BEAMTE - ABORDNUNG - DURCH DIE ABORDNUNG ENTSTANDENE ZUSÄTZLICHE FINANZIELLE BELASTUNGEN - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Novi / Kommission

  • Wolters Kluwer

    BEAMTE - ABORDNUNG - DURCH DIE ABORDNUNG ENTSTANDENE ZUSÄTZLICHE FINANZIELLE BELASTUNGEN - BEGRIFF; ( BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 38 BUCHSTABE D )

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 38 BUCHSTABE D

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTENSTATUT ART. 38 BUCHSTABE D
    BEAMTE - ABORDNUNG - DURCH DIE ABORDNUNG ENTSTANDENE ZUSÄTZLICHE FINANZIELLE BELASTUNGEN - BEGRIFF

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Hamburg, 22.03.2005 - 3 Bf 294/04

    Kein Entfallen der Sperrwirkungen von bestandskräftigen Ausweisungen mit dem

    Jedoch sieht das Gemeinschaftsrecht keinen Anspruch des Ausgewiesenen vor, in den betreffenden Mitgliedstaat wieder einzureisen, solange sein Antrag auf Aufhebung des mit der Ausweisung verbundenen Aufenthaltsverbotes noch geprüft wird (EuGH, Urt. v. 18.5.1982, EuGHE 1982 S. 1 - 1665 ff., Rdnr. 12 - Adoui und Cornuaille; vgl. auch die Regelung in Art. 32 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77).

    Sei ihm gegenüber jedoch eine gemeinschaftsrechtlich wirksame Ausweisungsverfügung erlassen worden, die noch immer zur Folge habe, dass ihm das Betreten des Hoheitsgebietes dieses Staates verboten sei, sehe das Gemeinschaftsrecht zu Gunsten des Betroffenen kein Recht auf Zugang zu diesem Hoheitsgebiet während der Prüfung seines neuen Antrags vor (EuGH, Urt. v. 18.5.1982, verbundene Rechtssachen 115 und 116/81, EuGHE 1982 S. 1 - 1665, 1709, Rdnr. 12 - Adoui und Cornuaille).

    Darüber hinaus vermittelt das zur Reduzierung des Befristungsermessens führende Gemeinschaftsrecht keinen Anspruch auf Einreise, solange die Prüfung seines Befristungsbegehrens noch andauert (vgl. EuGH, Urt. v. 18.5.1982, EuGHE 1982 S. 1 - 1665 - ff., Rdnr. 12 - Adoui und Cornuaille; vgl. auch die Regelung in Art. 32 Abs. 2 der neuen Richtlinie 2004/38/EG vom 29.4.2004).

  • BFH, 28.09.1988 - X R 6/82

    Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt

    In diesem Falle ist der Leistungsempfänger "einem Endverbraucher gleichzustellen, da auf seiner Stufe der Produktions- und Vertriebsweg endet" (vgl. EuGH-Urteil vom 1. April 1982 Rs. 89/81, EuGHE 1982, 1.277 = Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, 2. Umsatzsteuer-Richtlinie (EWG), Art. 4, Rechtsspruch 1 = Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1982, 246).

    Der EuGH stellt in seinem Urteil in EuGHE 1982, 1.277 fest, daß ein Dienstleistender dann nicht Steuerpflichtiger i. S. des Art. 4 der 2. EG-Richtlinie ist, wenn sich seine Tätigkeit ausschließlich darauf beschränkt, Leistungen ohne unmittelbare Gegenleistung - im Sinne einer "bestimmten subjektiven Gegenleistung" (EuGH-Urteil vom 5. Februar 1981 Rs. 154/80, EuGHE 1981, 445, 454 = StRK, 2. Umsatzsteuer-Richtlinie (EWG), Art. 8, Rechtsspruch 1 = UR 1981, 100) - zu erbringen.

  • BFH, 20.01.1988 - X R 48/81

    Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt

    Der EuGH hat durch Urteil vom 1. April 1982 Rs. 89/81 (EuGHE 1982, 1.277 = Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, 2. Umsatzsteuer-Richtlinie (EWG), Art. 4, Rechtsspruch 1 = UR 1982, 246) entschieden, aus Art. 4 der 2. EG-Richtlinie und dem "Gesamtzusammenhang des Systems" folge, daß als Steuerpflichtiger im Sinne dieses Artikels nicht angesehen werden könne, wer Dienstleistungen ausschließlich unentgeltlich erbringe.
  • VG Saarlouis, 30.07.2008 - 5 K 6/08

    Immissionsschutz: Anfechtungsklage eines Nichtanliegers gegen eine Genehmigung

    (Vgl. EuGH, Urteil vom 06.10.1982 - Rs. C-283/81 CILFIT -, Slg. 1982, 1-3415) Der Senat wäre deshalb in einem Revisionsverfahren nicht verpflichtet, gemäß Art. 234 EG den Gerichtshof anzurufen und ihm die genannte Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen .
  • OVG Hamburg, 27.01.2005 - 3 Bs 458/04

    Keine Betretenserlaubnis nach § 11 Abs 2 AufenthG 2004 bei drohender Inhaftierung

    Ergänzend bleibt darauf hinzuweisen, dass das Gemeinschaftsrecht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs selbst für einen Unionsbürger, der gemeinschaftsrechtlich wirksam ausgewiesen worden ist, kein Recht vorsieht, in den betreffenden Mitgliedstaat wieder einzureisen, solange sein Antrag auf Aufhebung des mit der Ausweisung verbundenen Aufenthaltsverbotes noch geprüft wird (vgl. EUGH, Urt. v. 18.5.1982, Slg. 1982 S. 1 - 1665 ff., Rdnr. 12 - Adoui und Cournaille; vgl. auch die Regelung in Art. 32 Abs. 2 der neuen Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG v. 29.4.2004).
  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 1/08

    Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 3

    Jedenfalls für Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie 2003/35/EG eingeleitet wurde, gebietet auch das Gemeinschaftsrecht nicht, eine Baugenehmigung wegen des Unterlassens einer - unterstellt - rechtlich gebotenen standortbezogenen Vorprüfung aufzuheben, wenn es - wie hier - keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Behörde eine andere Entscheidung getroffen hätte, wenn eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls für das Projekt durchgeführt worden wäre.(Vgl. hierzu auch das Urteil vom 13.12.2007 - 4 C 9.06 -) Das ist auch im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung des EuGH, insbesondere das auch von der Beschwerde herangezogene Urteil vom 07.01.2004,(- Rs. C-201/02 -, Slg. 2004, 1 - 723 = NVwZ 2004, 593) derart offenkundig, dass auch unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Gemeinschaftsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Gemeinschaft für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt.(Vgl. EuGH, Urteil vom 06.10.1982 - Rs. C-283/81 CILFIT -, Slg. 1982, 1-3415) Der Senat wäre deshalb in einem Revisionsverfahren nicht verpflichtet, gemäß Art. 234 EG den Gerichtshof anzurufen und ihm die genannte Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen.
  • VG Trier, 30.08.2006 - 5 K 268/06

    Anfechtung der bestandskräftigen Ausweisung eines EU-Bürgers.

    Jedoch sieht das Gemeinschaftsrecht keinen Anspruch des Ausgewiesenen vor, in den betreffenden Mitgliedstaat wieder einzureisen, solange sein Antrag auf Aufhebung des mit der Ausweisung verbundenen Aufenthaltsverbotes noch geprüft wird (EuGH, Urt. v. 18.5.1982, EuGHE 1982 S. 1 - 1665 ff., Rdnr. 12 - Adoui und Cornuaille; vgl. auch die Regelung in Art. 32 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77).".
  • EuG, 15.07.2004 - T-180/02

    Gouvras / Kommission

    Gerichtshof, 14. Januar 1982, Novi/Kommission, 56/81, Slg. 1982, 1, Randnr. 7.
  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2/08

    Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei

    Jedenfalls für Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie 2003/35/EG eingeleitet wurde, gebietet auch das Gemeinschaftsrecht nicht, eine Baugenehmigung wegen des Unterlassens einer - unterstellt - rechtlich gebotenen standortbezogenen Vorprüfung aufzuheben, wenn es - wie hier - keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Behörde eine andere Entscheidung getroffen hätte, wenn eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls für das Projekt durchgeführt worden wäre.(Vgl. hierzu auch das Urteil vom 13.12.2007 - 4 C 9.06 -) Das ist auch im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung des EuGH, insbesondere das auch von der Beschwerde herangezogene Urteil vom 07.01.2004,(- Rs. C-201/02 -, Slg. 2004, 1 - 723 = NVwZ 2004, 593) derart offenkundig, dass auch unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Gemeinschaftsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Gemeinschaft für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt.(Vgl. EuGH, Urteil vom 06.10.1982 - Rs. C-283/81 CILFIT -, Slg. 1982, 1-3415) Der Senat wäre deshalb in einem Revisionsverfahren nicht verpflichtet, gemäß Art. 234 EG den Gerichtshof anzurufen und ihm die genannte Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen.
  • SG Würzburg, 16.12.2002 - S 9 KR 198/98
    Eine solche Inländerdiskriminierung ist jedoch, soweit sie sich auf rein nationale Sachverhalte wegen der Ausübung nationaler Rechte beschränkt, nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH EU-rechtlich irrelevant (vgl. EuGH, Rs C-332/90, Urteil vom 28.1.1992, Slg. 1992, 1-353 - Stehen, RdNr. 10 f; Rs 35/8236/S2, Urteil vom 27.10.1982, Slg. 1982, 1-3723 - MorsonIhanhan/Niederländischer Staat, Rdn 15ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht